Inklusive Pädagogik

Allgemeine Pädagogik (nach Prof. Dr. Feuser) = Inklusive Pädagogik
Allgemeines:

Inklusion erfordert eine basale, kindzentrierte, allgemeine Pädagogik . Sie ist insofern eine

  • „basale“ Pädagogik, als sie Kinder und Jugendliche aller Entwicklungsniveaus ohne sozialen Ausschluss zu lehren und mit ihnen zu lernen vermag, eine
  • „kindzentrierte“ Pädagogik, als sie die Subjekthaftigkeit des Menschen und damit die Heterogenität einer jeden menschlichen Gruppe voraussetzt und die Lernangebote didaktisch und methodisch an den Kriterien der Gesetzmäßigkeiten menschlicher Entwicklung orientiert und eine
  • „allgemeine“ Pädagogik, als sie unter den vorgenannten Bedingungen keinen Menschen von der Aneignung der für alle Menschen in gleicher Weise bedeutenden gesamtgesellschaftlichen Erfahrung ausschließt.

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Wann ist Pädagogik "inklusiv"?

Als inklusiv ist eine Allgemeine Pädagogik zu bezeichnen, in der

  • alle Kinder und SchülerInnen
  • in Kooperation miteinander ,
  • auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau,
  • nach Maßgabe ihrer momentanen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungskompetenzen,
  • in Orientierung auf die „nächste Zone ihrer Entwicklung“,
  • an und mit einem „Gemeinsamen Gegenstand “ spielen, lernen und arbeiten.

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Didaktik

Auf der Ebene der Didaktik sind für eine inklusive Allgemeine Pädagogik vier Momente im Sinne eines nicht zu unterschreitenden und unveräußerlichen didaktischen Fundamentums festzuhalten, nämlich

  • eine durch (entwicklungsbezogene) „Individualisierung“ zu realisierende „Innere Differenzierung“
    => sie konstituiert das Humanum einer Pädagogik
  • und (nach Maßgabe des vorgenannten Humanums) die „Kooperative Tätigkeit“ (der Subjekte einer sozialen Gemeinschaft mit dem Ziel der Realisierung der Qualitäten eines Kollektivs) an einem „Gemeinsamen Gegenstand“
    => sie konstituiert das Moment des Demokratischen.

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Zusammenfassung:

Eine Allgemeine Pädagogik ist insofern

  • demokratisch , als alle Kinder und SchülerInnen alles lernen dürfen und insofern
  • human , als dies unter Zurverfügungstellung aller erforderlichen materiellen und personellen Hilfen auf die einem jedem Kind oder SchülerIn mögliche Art und Weise ohne sozialen Ausschluss erfolgen kann.

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