Beurteilungsformen

Ziffern-Beurteilung
Die in österreichischen Schulen mit meistens übliche Beurteilungsmethode ist die Beurteilung durch Noten von "Sehr Gut" = 1 bis "Nicht Genügend" = 5. Sie ist allgemein bekannt und braucht wohl nicht weiter erläutert werden.

Reformpädagogisch orientierten LehrerInnen geht es jedoch in der Regel nicht darum, die Arbeiten der Kinder oder gar die Kinder selbst zu beurteilen, vielmehr sollen die individuellen Lernfortschritte in einer für Kinder und Eltern nachvollziehbaren Art und Weise festgehalten und eventuell auch präsentiert werden.

Die in den Mehrstufenklassen gebräuchlichen und dieses Ziel verfolgenden Schulversuche sind hier aufgeführt und beschrieben (Auszug aus der Schulversuchsbroschüre des SSR für Wien):
Verbale Beurteilung:

  • Kategorie und Dauer:
    Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.
  • Zielstellung:
    Der Schulversuch verfolgt das Ziel, die Mängel der bestehenden Notenbeurteilung durch eine verbale Beschreibung der allgemeinen Leistungsfortschritte des Kindes zu überwinden und Eltern und SchülerInnen zu einer sachbezogenen Einschätzung der schulischen Leistungen des Kindes zu verhelfen.
  • Die verbale Beurteilung soll eine der individuellen Lern- und Leistungssituation des/der einzelnen Schülers/Schülerin gerechtere Form der Elternbenachrichtigung bzw. der Schülerbeurteilung ermöglichen.
  • Die in ihrer Aussage reduzierte, kategorisierende, numerische Festlegung der Ziffernnote mit ihrer diskriminierenden und entmutigenden Auswirkung auf das Kind soll einer individualisierten, beschreibenden und Hilfestellungen bietenden Form der Leistungsdarstellung weichen.
  • Die verbale Beurteilung soll ein den Eltern verständlicheres Informationsforum darstellen als es die Ziffernnotengebung vermag. In diesem Sinne soll die verbale Beurteilung Formulierungen finden, die allgemein verständlich, jedoch inhaltlich wertvoll sind.
  • Organisation:
    Schulnachrichten und Jahreszeugnisse der Grundstufe I enthalten eine in Worte gefasste Mitteilung über den allgemeinen Lernzuwachs des Kindes mit besonderen Angaben über die soziale Dimension des Lernens (Kooperationsfähigkeit etc.) und die Mitarbeit im Unterricht.
  • Im Unterrichtsgegenstand Religion kann ebenfalls anstelle der Beurteilung in Ziffernnoten eine verbale Beurteilung erfolgen.
  • Auf Wunsch der Eltern und auf Wunsch der klassenführenden LehrerIn besteht die Möglichkeit, die verbale Beurteilung bis zum Halbjahr der 4. Schulstufe auszudehnen. In diesem Fall ist im Verlauf des 2. Halbjahres der 2. Schulstufe ein Informationsabend (Klassenforum) einzuberufen, der eine diesbezügliche Entscheidung herbeiführen kann. Die Zustimmung zur Ausweitung der verbalen Beurteilung bis maximal zum Halbjahr der 4. Klasse (z. B. auch nur bis Schuljahresende der 3. Klasse) liegt dann vor, wenn mehr als zwei Drittel der Eltern dafür eintreten.
  • Bei der Verbalisierung der Beurteilung ist es erforderlich, sowohl den richtigen Ausdruck für die individuelle Situation des Kindes zu finden, als auch die Formulierung so zu gestalten, dass auch weniger sprachgewandte Eltern die betreffende Aussage verstehen. Bei der Wiederholung der verbalen Beurteilung in den folgenden Beurteilungsabschnitten muss die Veränderung des kindlichen Verhaltens und seiner Leistungen zum Ausdruck gebracht werden.
  • Die richtige Einstellung der Lehrerin/des Lehrers auf die Individualität der Schülerin/des Schülers hilft, schematische Darstellungen und leerformelhafte Verallgemeinerungen zu vermeiden.
  • Betreuung:
    Der Schulversuch wird von LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs- Dengg (APS-Abteilung/Referat 2) und BSIn Brigitte Schäffer betreut.

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Kommentierte Direkte Leistungsvorlage

  • Kategorie und Dauer:
    Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.
  • Präambel:
    Die derzeit gültigen Lehrpläne der Volksschule sind unter anderem geprägt von Postulat individueller Förderung (Binnendifferenzierung, Individualisierung des Unterrichts), sowie „modernen Unterrichtsformen“ (z. B. Offenes Lernen, Freinet-Pädagogik, Montessori- Pädagogik, Interkulturelles Lernen etc.).
    Gleichzeitig ist die Integration (z. B. von behinderten Kindern, lernschwachen Kindern, Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache etc.) eines der zunehmend systemkonstutiven Merkmale der Grundschule, insbesonders des Schuleingangsbereiches. Die verstärkten Bemühungen, in der Schuleingangsphase an die Stelle von Selektionsmaßnahmen, Entfaltung, Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Interessen und Neigungen zu setzen, hat unter anderem Konsequenzen im Hinblick auf die Beurteilungsformen der SchülerInnen. So wird in Wien seit nahezu 30 Jahren der Schulversuch „Verbale Beurteilung“ mittlerweile in ca. 400 Klassen durchgeführt.
    Die Ermöglichung von „alternativen Formen der Leistungsbeurteilung“ ist insofern eine mögliche Reaktion, die aus der Abkehr von der Orientierung an der Kollektivnorm, dem Vergleich der Schülerleistungen und der neuen Sichtweise des Förderprinzips, resultiert.
  • Zielstellung:
    Der Schulversuch „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist vor allem im Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:
  1. Schulstart ohne Selektionsmaßnahmen
  2. Individuelle Förderung
  3. Förderung anstelle von Selektion steht im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens
  4. Verzicht auf Zurückstellung
  5. Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt
  6. engere Kooperation Schule-Elternhaus
  7. Erhöhung der Reliabilität der Leistungsbeurteilung
  8. Stärkung der Fähigkeit der SchülerInnen, Wege zur Selbstbeurteilung zu finden
  9. Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde
  10. Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit
  • Organisation:
    An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes Schülers/ jeder Schülerin.
    Im Detail bedeutet dies:
    1. Auffächern der Grob- in Feinziele anhand des Lehrplanes der Volksschule
    2. Arbeiten des Schülers / der Schülerin, die Lernzielen entsprechen, werden von
      der Lehrern/den LehrerInnen in einer Sammelmappe abgelegt. Diese umfasst
      unter anderem Arbeitsblätter, Niederschriften, verfasste Texte, Zeichnungen,
      Werkstücke, Hausübungen, Plakate etc.


    Diese Sammelmappe ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten dokumentiert). In diesem mindestens einmal jedes Semester stattfindenden Eltern-, Lehrer-, Schülergespräch werden die Schülerarbeiten erläutert. So gewinnen Erziehungsberechtigte und SchülerInnen einen detaillierten Einblick in die jeweiligen Schülerleistungen.

    Die „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei- Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.

    Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Kommentierte Direkte Leistungsvorlage“ ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn. Die Kombination von „Kommentierter Direkter Leistungsvorlage“ und „Verbaler Beurteilung“ ist zulässig.

    • Betreuung:
      Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abt./Ref. 2), BSIn RRn Gertrud Kertelics und VD Josef Reichmayr (VS 20, Vorgartenstraße 50).

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Pensenbuch bzw. Studienbuch

  • Kategorie und Dauer:
    Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes. Weiterführung bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.
  • Präambel:
    In Wien werden seit nahezu 30 Jahren alternative Formen der Leistungsbeurteilung in Form der „Verbalen Beurteilung“ erprobt. Seit dem Schuljahr 1995/96 wurden diese alternativen Beurteilungsformen im Zusammenhang mit den Schulversuchen zur Integration auf eine breitere Basis gestellt. Das „Pensenbuch“ bzw. das „Studienbuch“ kann - eine Zwei-Drittel-Mehrheit im jeweiligen Klassenforum vorausgesetzt - aufsteigend von der 1. bis zur 3. Schulstufe verwendet werden.
  • Zielstellung:
    „Pensenbücher“ als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit dem Ende der 70-er Jahre, wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der Montessori-Pädagogik verknüpft war.

Ziel der Führung des Pensenbuches bzw. des Studienbuches ist dabei:

  1. Gewinnung eines fundierten Leistungs- bzw. Fertigkeitenprofils der SchülerInnen
  2. Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen
  3. besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses und des Lernfortschritts anhand der gemachten Aufzeichnungen durch die LehrerInnen. Diese Dimensionen schulischen Lernens können eher anhand der vorformulierten Lernziele überprüft werden.
  4. SchülerInnen lernen aufgrund der vorformulierten Lernziele ihre eigenen Leistungen besser einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird somit gestärkt.
  5. Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich „von oben herab“, sondern vielmehr in diskursiver Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.
  6. engere Kooperation Schule - Elternhaus
  7. Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt

Ziel der Führung des Studienbuches ist auch das Festhalten der sozialen Dimension des Lernens.
Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist insbesonders im Zusammenhang mit der selektionsfreien Gestaltung der Schuleingangsphase zu sehen.

  • Organisation:
    Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines Pensenbuches bzw. Studienbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lernziele über die Grundstufe I und die 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei gebündelt, die Formulierungen sind derart, dass sie für Eltern und SchülerInnen leicht verständlich sind.
  • Konkret gilt es dabei, Folgendes zu beachten:
    Pensenbücher bzw. Studienbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar. Sie sind jedoch den Erziehungsberechtigten vor Semesterende bzw. Schuljahresschluss nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seitens der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Pensenbücher bzw. Studienbücher enthalten die Berechtigungsklausel zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe. Es besteht die Möglichkeit, Pensen-bücher bzw. Studienbücher den Kindern mit nach Hause zu geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren bzw. nach erfolgter Terminvereinbarung über die bereits erreichten Lernziele im Rahmen eines Gesprächs zu informieren (in den letzten beiden Wochen vor Semester- bzw. Schuljahresende).

Der Schulversuch „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ kann auf der Basis mindesten einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse
auszudehnen.

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“
ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn. Die Kombination von „Kommentierter Direkter Leistungsvorlage“ und „Pensenbuch“ bzw. „Studienbuch“ ist zulässig. Pensenbücher bzw. Studienbücher sind über den Stadtschulrat für Wien beziehbar.

  • Betreuung:
    Die Betreuung erfolgt durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg
    (APS-Abteilung/Ref. 2); BSIn RRn Gertrud Kertelics.

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Lernfortschrittsdokumentation (LFD)

  • Kategorie und Dauer:
    Schulversuch an Volksschulen nach § 78a des Schulunterrichtsgesetzes bis zur Übernahme ins Regelschulwesen.
  • Präambel:
    Ein wesentlicher Teil der Diskussion im Rahmen der OECD geht um Qualitätsentwicklung und Qualitäts-sicherung. Studien wie TIMMS und PISA und die meist zumindest national geführte Diskussion im Anschluss an die Ergebnisse belegen diese Entwicklung.

So werden in einigen Ländern der Europäischen Union modifizierte Steuerungssysteme erarbeitet, Bildungs- und Orientierungsstandards erstellt, Methoden der Außenevaluation und der Selbstevaluation erörtert und implementiert und Grundkompetenzen umrissen.

Veränderungen wie sie im obigen Absatz beschrieben wurden, erfordern einerseits eine Fokussierung auf Rahmenbedingungen, Lehr- und Lernformen, anderseits auch eine bewusste Auseinandersetzung mit der Selbstevaluation des Unterrichts auf der Basis von Bildungsstandards und der Lehrpläne als auch mit den Methoden und der Dokumentation der individuellen Lernfortschritte des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin.

Gleichzeitig ist es eine der Forderungen an modernen Unterricht, auch die SchülerInnen zur kritischen Reflexion ihres Könnens, ihrer Fertigkeiten zu erziehen. In der Fachsprache nennt man dies „Selbstgesteuertes Lernen“.

„Selbstgesteuertes Lernen“ ist nach Knowles (KNOWLES 1980, p.18) ein Prozess, bei dem „... der Lerner – mit oder ohne Hilfe anderer – initiativ wird, um seine Lernbedürfnisse festzustellen, seine Lernziele zu formulieren, menschliche und dingliche Ressourcen für das Lernen zu identifizieren, angemessene Lernstrategien zu wählen und zu realisieren und um die Lernergebnisse zu evaluieren“.
(Quelle: KNOWLES, M. (1980), Self-directed learning, A guide for learners and teachers, 4th edition, Englewood Cliffs: Prentice Hall)

In der Grundschule muss man freilich mit den der Altersstufe adäquaten bescheideneren Anforderungen an die Sache herangehen. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass die GrundschülerInnen die Lehrplanziele kennen lernen und sukzessive zu einer Reflexion ihrer Leistungen „erzogen“ werden.

Die Bildungsdokumentation ist eine Form alternativer Leistungsbeurteilung, die Elemente der Kommentierten Direkten Leistungsvorlage (Sammeln von ausgewählten Arbeitsblättern, Zeichnungen, verfasste Texte, Hausübungen, etc.) mit Elementen des Pensenbuches (die Lernziele sind aber anders als im Pensenbuch Grobziele) vereint. Diese Lernziele sind zudem „in für SchülerInnen verständlicher Form“ (Ich-Form) formuliert!

Zielstellung:
Der Schulversuch „Bildungsdokumentation“ ist vor allem im Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:

  1. Klare, übersichtliche Struktur im Hinblick auf Lehrplanziele vor dem Hintergrund der Bildungsstandards
  2. Lernzielformulierungen in Schülersprache (z. B. Ich kann fließend vorlesen). Dadurch wissen SchülerInnen, was sie können bzw. kennen sollen.
  3. Transparenz im Hinblick auf kognitive als auch sozio-emotionale Lernziele für SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigte.
  4. Die „Bildungsdokumentation“ erleichtert transparente, individualisierte aktuelle Leistungsprofile der SchülerInnen.
  5. Die „Bildungsdokumentation“ zeigt, was bereits gekonnt wird, was noch zu üben ist, welche Lehrplanziele bereits durchgenommen wurden und welche noch im Laufe des Schuljahres angestrebt werden.
  6. Die „Bildungsdokumentation“ beschränkt sich (anders als das Pensenbuch) auf Groblernziele, die kompatibel sind im Hinblick auf Lehrplan und Bildungsstandards.
  7. Die „Bildungsdokumentation“ will ein Instrument sein, das die SchülerInnen zunehmend befähigt, ihren eigenen Lernfortschritt zu reflektieren (zu den einzelnen Lernzielangaben werden von den SchülerInnen repräsentative Aufgaben, Arbeitsblätter etc. ausgewählt, die sie „besonders gut“ finden.
  8. In der Bildungsdokumentation findet der Schüler/ die Schülerin durch den Lehrer/die Lehrerin angegeben, ob im Hinblick auf ein Lehrplanziel noch Übungsbedarf besteht.
  9. engere Kooperation Schule-Elternhaus
  10. Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde
  • Organisation:
    An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das „Sammeln“ der Leistungen jedes Schülers/ jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:

Für jeden Schüler/jede Schülerin wird eine individuelle Mappe (Bildungsdokumentation) angelegt. Sie umfasst die Lehrplanziele (mindestens) eines Schuljahres, ausgewählte Arbeitsblätter, Zeichnungen, verfasste Texte, Hausübungen etc.Die Lehrerin/der Lehrer tickt/malt/paraphiert in regelmäßigen Intervallen, welche Ziele vom Schüler/von der Schülerin bereits gekonnt werden und welche noch geübt werden müssen.

Die Bildungsdokumentation wird zumindest einmal pro Semester mit den Erziehungsberechtigten durchgegangen“. Diesem Prozess geht eine Erläuterung voraus. Die Vorgangsweise entspricht dabei im Wesentlichen jener, die im Schulversuch„Kommentierte Direkte Leistungsbeurteilung“ gehandhabt wird.
Die Bildungsdokumentation ist von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift des Erziehungs-berechtigten / der Erziehungsberechtigten dokumentiert).Die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten anhand der individuellen Bildungsdokumentation sind verbindlich und können daher Informationsgespräche im Zuge von Elternsprechtagen ersetzen.

Die „Bildungsdokumentation“ kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen.

Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs „Bildungsdokumentation“ ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn. Die „Bildungsdokumentation“ kann von der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer im Rahmen des Schulversuchsanspruchs individuell gestaltet werden.

  • Betreuung:
    Seitens der Schulbehörde erfolgt die Betreuung durch LSI Mag. Dr. Wolfgang Gröpel, HObln. Dr. Gabriela Weihs-Dengg (APS-Abt./Ref. 2), LSI Dr. Franz Zach und BSIn RRn Gertrud Kertelics.

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